SERVICE

Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht bieten wir Ihnen eine kompetente Beratung und anwaltliche Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Interessen, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Nehmen Sie aber auch unsere besonderen Serviceleistungen Anspruch!

  • Rückruf des Anwalts binnen 24 Stunden
  • regelmäßig kurzfristige Vergabe eines Beratungstermins
  • umfassende und kompetente Beratung durch einen Fachanwalt
  • Erledigung des gesamten Schriftverkehrs
  • Verhandlungen mit der Gegenseite
  • Vertretung vor Gericht mit geschickter Prozesstaktik
  • auf Wunsch auch Einigung mit der Gegenseite

Erfahren Sie,

was unsere Kunden

über uns sagen:

4,9 ★★★★★

über 200 Bewertungen


GEBÜHREN

Anwaltsgebühren müssen gar nicht so hoch sein! Bereits für das anwaltliche Erstberatungsgespräch sind die Gebühren per Gesetz auf 226,10 € inkl. USt. gegenüber einem Verbraucher begrenzt. Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsanwälten berechnen wir für eine Erstberatung gegenüber Verbrauchern einen geringeren Betrag von 198,73 € inkl. USt., wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen oder die Kosten aus anderen Gründen selbst tragen müssen.

 

In bestimmten Fällen kommen auf Sie jedoch überhaupt keine Kosten zu oder sind zumindest auf ein überschaubares Maß begrenzt. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt in den meisten Fällen Ihre Versicherung die Kosten. Selbst wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, müssen Sie manchmal gar keine oder nur teilweise die Kosten tragen. So muss z.B. bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Gegenseite unsere Anwaltsgebühren tragen, bei Verkehrsdelikten haftet im Falle des Obsiegens die Staatskasse für die Rechtsanwaltskosten. Im Arbeitsrecht müssen Sie z.B. bis zur 1. Gerichtsinstanz die Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite auch dann nicht tragen, wenn Sie den Prozess verlieren sollten.

 

Falls nach der Erstberatung eine weitere anwaltliche Tätigkeit erforderlich sein sollte, richten sich die Rechtsanwaltskosten danach, ob wir nur außergerichtlich oder auch gerichtlich tätig werden. Die Gebühren lassen sich nicht pauschal bestimmen und müssen für jeden Fall individuell anhand des Streitwerts berechnet werden.

 

Vertrauen Sie auf unsere fairen und transparenten Gebühren! Wir informieren Sie gerne im Voraus, welche Anwaltskosten in unserer Kanzlei entstehen und auf Sie zukommen. Uns ist wichtig, dass Sie bereits im Vorfeld alles verstehen und für Sie alles transparent ist.