GEBÜHREN

Anwaltsgebühren müssen gar nicht so hoch sein! Bereits für das anwaltliche Erstberatungsgespräch sind die Gebühren per Gesetz auf 226,10 € inkl. USt. gegenüber einem Verbraucher begrenzt. Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsanwälten berechnen wir für eine Erstberatung gegenüber Verbrauchern einen geringeren Betrag von 198,73 € inkl. USt., wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen oder die Kosten aus anderen Gründen selbst tragen müssen.

 

In bestimmten Fällen kommen auf Sie jedoch überhaupt keine Kosten zu oder sind zumindest auf ein überschaubares Maß begrenzt. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt in den meisten Fällen Ihre Versicherung die Kosten. Selbst wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, müssen Sie manchmal gar keine oder nur teilweise die Kosten tragen. So muss z.B. bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Gegenseite unsere Anwaltsgebühren tragen, bei Verkehrsdelikten haftet im Falle des Obsiegens die Staatskasse für die Rechtsanwaltskosten. Im Arbeitsrecht müssen Sie z.B. bis zur 1. Gerichtsinstanz die Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite auch dann nicht tragen, wenn Sie den Prozess verlieren sollten.

 

Falls nach der Erstberatung eine weitere anwaltliche Tätigkeit erforderlich sein sollte, richten sich die Rechtsanwaltskosten danach, ob wir nur außergerichtlich oder auch gerichtlich tätig werden. Die Gebühren lassen sich nicht pauschal bestimmen und müssen für jeden Fall individuell anhand des Streitwerts berechnet werden.

 

Vertrauen Sie auf unsere fairen und transparenten Gebühren! Wir informieren Sie gerne im Voraus, welche Anwaltskosten in unserer Kanzlei entstehen und auf Sie zukommen. Uns ist wichtig, dass Sie bereits im Vorfeld alles verstehen und für Sie alles transparent ist.

 

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