SONSTIGES ARBEITSRECHT

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie sowohl in den Kernbereichen des Arbeitsrechts (Kündigung, Abfindung etc.) als auch in den verschiedenen sonstigen Bereichen vom

Arbeitsrecht  

ARBEITSZEIT, ÜBERSTUNDEN

Die Arbeitszeit und Überstunden sind oft ein Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 

Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten im Hinblick auf Arbeitszeit, Überstundenvergütung und Arbeitszeitkonten. Hierbei orientieren wir uns u.a. an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeitkontrolle (BAG, Beschluss vom 13.09.2022, Aktenzeichen 1 ABR 22/21).

MOBBING, DISKRIMINIERUNG

Mobbing am Arbeitsplatz? Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter oder Herkunft?

 

Wir setzen uns für Ihr Recht auf ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld ein und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht. Dabei beziehen wir uns auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und auf relevante Urteile, wie das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Altersdiskriminierung (BAG, Urteil vom 23.03.2017, Az. 8 AZR 372/16) und das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zu Mobbing (BAG, Urteil vom 16.05.2007, Aktenzeichen 8 AZR 709/06).

In den Medien geben wir zahlreiche Interviews zum Arbeitsrecht, z.B. bei Antenne Bayern, TVA, diversen Zeitschriften und Magazinen. Sehen Sie hier ein Interview der Mittelbayerischen Zeitung mit Fachanwalt Gerold Seibert zum Thema Bonuszahlung und Diskriminierung:


 Weitere Interviews sehen Sie hier:


VERSETZUNG, UMSETZUNG

Ihr Betrieb plant eine Versetzung oder Umsetzung?

 

Wir prüfen die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ihre Rechte als Arbeitnehmer wie auch als Arbeitgeber. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist dabei ein zentrales Thema. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und berufen uns auf relevante Urteile.

ZEUGNIS

Sie haben ein Zeugnis erhalten oder möchten eines erstellen lassen?

 

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung oder Überarbeitung von Arbeitszeugnissen und Zwischenzeugnissen – für eine faire Bewertung der Leistungen. Hierbei berücksichtigen wir u.a. das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Zeugniskorrektur (BAG, Urteil vom 06.06.2023, Az. 9 AZR 272/22).

MUTTERSCHUTZ, ELTERNZEIT

Sie oder Ihre Angestellten erwarten Nachwuchs oder möchten Elternzeit nehmen?

 

Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Mutterschutz und Elternzeit. Dabei berücksichtigen wir das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Gesetz zur Elternzeit (BEEG) und die aktuelle Rechtsprechung.

ZEITARBEIT, LEIHARBEIT

Fachanwalt-Seibert

Sie sind als Leiharbeitnehmer tätig oder möchten einen Leiharbeiter einstellen?

 

Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Aspekten der Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung. Ferner vertreten wir Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht. Dabei stützen wir uns auf das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und einschlägige Urteile.


WETTBEWERBSVERBOT

Sie möchten ein Wettbewerbsverbot vereinbaren oder haben Fragen zur Karenzentschädigung?

 

Wir beraten Sie umfassend zu diesen Themen und setzen uns für Ihre Interessen ein. Dabei orientieren wir uns an einschlägigen Gesetzen und Urteilen, insbesondere am Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Karenzentschädigung bei einem Wettbewerbsverbot (BAG, Urteil vom 25.08.2022, Aktenzeichen 8 AZR 453/21).

VERTRAGSSTRAFE, HAFTUNG

Vertragsstrafen und Haftungsfragen können im Arbeitsrecht eine große Rolle spielen.

 

Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber auf und vertreten Sie bei Bedarf vor Gericht. Dabei berücksichtigen wir die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z.B. zur Vertragsstrafe (BAG, Urteil vom 20.10.2022, Aktenzeichen 8 AZR 332/21).

WIE KANN EIN RECHTSANWALT HELFEN?

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen im Arbeitsrecht in vielen Bereichen helfen. Er kann Sie umfassend und kompetent beraten. Er kann für Sie den gesamten Schriftverkehr und die Verhandlungen gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer führen und Sie vor Gericht vertreten. Schließlich kann ein Anwalt auch die Möglichkeit einer Einigung mit der Gegenseite ausloten, sofern Sie dies wünschen.

 

Warum sollten Sie gerade uns wählen?

 

  • Spezialist für Arbeitsrecht

Wir sind als erfahrene Anwälte auf das Arbeitsrecht spezialisiert und verfügen über umfassende Kenntnisse in diesem Bereich. Wir kennen die aktuellen Gesetze, Rechtsprechung und Trends und setzen dieses Wissen effektiv für unsere Mandanten ein.

 

  • Individuelle Beratung

Jeder Fall ist einzigartig. Wir nehmen uns Zeit, um Ihre individuelle Situation zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – wir vertreten Ihre Interessen kompetent und zielgerichtet.

 

  • Transparente Kommunikation

Wir legen Wert auf eine klare und verständliche Kommunikation. Sie erhalten von uns eine ehrliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Lage sowie transparente Informationen zu den Anwaltskosten und Erfolgsaussichten. 


MIT KOMPETENZ

UND ERFAHRUNG

ZU IHREM RECHT.

Lassen Sie sich von einem erfahrenen und kompetenten Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten!

 

Wir beraten und vertreten Sie in verschiedensten Bereichen des Arbeitsrechts, vor allem bei:

  • Arbeitszeit, Überstunden
  • Mobbing, Diskriminierung
  • Versetzung, Umsetzung
  • Zeugnis
  • Mutterschutz, Elternzeit
  • Zeitarbeit, Leiharbeit
  • Wettbewerbsverbot
  • Vertragsstrafe, Haftung

Erfahren Sie mehr zu

den Kernbereichen des Arbeitsrechts (Kündigung, Abfindung etc.):


oder über: www.arbeitsrechte.de