ARBEITSRECHT

Im Arbeitsrecht berät und vertritt die Fachanwaltskanzlei Seibert sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

 

Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Schwerpunkte:

  • Kündigungen, Abfindungen
  • Abmahnungen
  • Arbeitsverträge
  • Lohnansprüche
  • Urlaub und Krankheit
  • Scheinselbständigkeit, Leiharbeit
  • Betriebsrat
  • Tarifverträge

Zudem bietet die Fachanwaltskanzlei Seibert auch Leistungen aus dem Sozialrecht an, die einen Bezug zum Arbeitsrecht haben, wie:
  • Arbeitslosengeld I
  • Arbeitsunfall
  • Rente wegen Erwerbsminderung
  • Schwerbehinderung