FÜHRERSCHEIN

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht beraten und vertreten wir Sie in den Bereichen:

Führerschein   

und   

Fahrerlaubnis   


FAHRVERBOT

Ein Fahrverbot kann bereits bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit, wie z.B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsunterschreitung, verhängt werden, indem die zuständige Bußgeldstelle einen entsprechenden Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erlässt. Der Führerschein wird dann zwar nicht entzogen, aber es wird für eine gewisse Zeit das Führen eines Kraftfahrzeugs untersagt - oft zu einem Zeitpunkt, der für den Betroffenen ungünstig ist. Hier bedarf es anwaltlicher Hilfe, um das Fahrverbot zu verhindern oder abzumildern.

FÜHRERSCHEINENTZUG

Führerschein-Auto

Sogar Führerscheinentzug droht bei Verkehrsdelikten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen (Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs), außerdem bei Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie bei Unfallflucht bzw. Fahrerflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). In diesen Fällen kann es passieren, dass der Führerschein durch die Polizei beschlagnahmt oder sichergestellt und am Ende durch das Gericht entzogen wird. Die Vertretung durch einen erfahrenen und kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht ist hier erst recht angezeigt, um Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht zu beantragen und hieraus die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln.


FÜHRERSCHEINSTELLE

Schließlich kann die Fahrerlaubnis auch durch die Führerscheinstelle, d.h. durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs vorliegen. Oft steht dies in Zusammenhang mit einer vorherigen Anordnung einer MPU. Eine anwaltliche Überprüfung und ggf. Betreuung durch den Rechtsanwalt ist in solchen Fällen meist ebenfalls sinnvoll.


MIT KOMPETENZ

UND ERFAHRUNG

ZU IHREM RECHT.

Lassen Sie sich von einem erfahrenen und kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten!

 

Wir beraten und vertreten Sie im Führerscheinrecht rund um Ihre Fahrerlaubnis, vor allem bei:

  • Führerscheinentzug bzw. Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Führerscheinsperre und Sperrfrist
  • Beschlagnahme oder Sicherstellung des Führerscheins durch die Polizei
  • Bußgeldbescheid mit Fahrverbot
  • Absehen vom Fahrverbot

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